Diskussion:Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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"Der Jahresbeitrag zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig."
 
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(Mindestens beim "kleinen" Beitrag ist ein Jahresbeitrag in einem Rutsch zu viel)
 
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== Mitgliedsbeitrag ==
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"Der Jahresbeitrag zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig." - Bei einem Verein mit einem Jahresbeitrag von 50/60€ ist es sinnvoll, in unserem Fall ist ein Monatsbeitrag schon sinnvoller. (Ralf)

Aktuelle Version vom 10. August 2011, 15:18 Uhr

In bewährter Manier von den Freifunkern übernommen und angepaßt.

Bei folgenden Punkten mit ich mir unsicher, ob wir das so brauchen/wollen. /Bastian

Grund jeweils in Klammern

Mitgliedsbeiträge

"jedes Mitglied kann freiwillig einen höheren Beitrag zahlen. Kann ein Mitglied nach Selbsteinschätzung einen höheren Beitrag zahlen, so wird aus Gründen wird ein Beitrag von mindestens 23€ empfohlen." (Formulierung)

"Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“" (brauchen wir den Zusatz?)

"Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5€ zu stellen. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag im Einzelfall." (Soll darüber entwschieden werden oder automatsiche bei Vorlage einer Bescheinigung?)

"Der Jahresbeitrag zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig." (Mindestens beim "kleinen" Beitrag ist ein Jahresbeitrag in einem Rutsch zu viel)

Mitgliedsbeitrag

"Der Jahresbeitrag zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig." - Bei einem Verein mit einem Jahresbeitrag von 50/60€ ist es sinnvoll, in unserem Fall ist ein Monatsbeitrag schon sinnvoller. (Ralf)