Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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# Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“ | # Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“ | ||
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# Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. | # Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. | ||
# Im Falle einer Rücklastschrift wird eine pauschale Gebühr von 5€ erhoben. Ebenfalls wird ein Mahnverfahren angestoßen. | # Im Falle einer Rücklastschrift wird eine pauschale Gebühr von 5€ erhoben. Ebenfalls wird ein Mahnverfahren angestoßen. |
Version vom 10. August 2011, 19:38 Uhr
Finanz- und Beitragsordnung /dev/tal Beitrags- und Finanzordnung vom 10.08.2011 in der unveränderten Fassung vom 10.08.2011
Inhaltsverzeichnis
Grundsätze
Grundlagen dieser Finanzordnung sind
- Die Satzung des /dev/tal e.V. i.G.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Mittel des Vereins dürfen nur für im Sinne der Satzung und dieser Finanzordnung verwendet werden.
- Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr
- Das Kalenderjahr 2011 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und beginnt mit der Gründung.
Verantwortlichkeiten
- Verantwortlich für die finanzielle Tätigkeit des Vereins ist der Kassenwart.
- Berichterstattung
- Im Rahmen der Vorstandssitzungen erstattet der Kassenwart Bericht über die aktuelle finanzielle Situation des Vereins.
- Der Finanzbericht ist zur ersten Mitgliederversammlung im Folgejahr durch den Kassenwart vorzulegen.
- Jeder, der im Namen des Vereins Gelder einnimmt oder ausgibt, hat dies ordentlich zu dokumentieren. Hierzu gehören:
- Datum
- Art der Einnahme/Ausgabe
- Betrag
- Auslagen werden nur gegen Einreichung von Belegen erstattet.
Einnahmen
Mitgliedsbeiträge Der Mitgliedsbeitrag beträgt
- für jedes ordentliche Mitglied monatlich 13,37 €
- jedes Mitglied kann freiwillig einen höheren Beitrag zahlen. Kann ein Mitglied nach Selbsteinschätzung einen höheren Beitrag zahlen, so wird aus Gründen ein Beitrag von mindestens 23€ empfohlen.
- Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“
- Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10€ zu stellen. In jeden Fall berechtigt sind hier Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose. In anderen Fällen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
- Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden.
- Im Falle einer Rücklastschrift wird eine pauschale Gebühr von 5€ erhoben. Ebenfalls wird ein Mahnverfahren angestoßen.
- Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird anteilig für jeden noch nicht angefangenen Monat berechnet.
- Beitragsrückstand Gerät ein Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrags in Rückstand wird ab dem folgenden Monat das Mahnverfahren angestoßen. Erfolgt auch auf diese Mahnung kein Zahlungseingang innerhalb von sechs Wochen ist der Vorstand ermächtigt, den Ausschluss des Mitglieds zu beschließen.
Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sind gemäß der Finanzordnung zu dokumentieren.
Zuwendungen
Zuwendende erhalten nach Anfertigung des Jahresabschlusses eine Zuwendungsbescheinigung. Diese kann auch auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen nach Zuwendung per Post zugestellt werden.
Ausgaben
Zulässig sind:
- Ausgaben im Sinne der Satzung
- Kosten der laufenden Geschäftstätigkeit (z.B. Gebühren, Porto, Büromaterial, Postfach, Geschäftsstelle, Telefonkosten)
- Gestaltung von Mitgliederversammlungen
- Auslagen im Rahmen von Vorstandssitzungen
- Speisen und Getränke im angemessenen Rahmen
- Fahrtkosten im angemessenen Rahmen
Bis zu einer Höhe von
- 20€ ist jedes Vorstandsmitglied einzeln entscheidungsberechtigt.
- bis zu 100€ ist der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidungsberechtigt
- ab 500€ muss die Entscheidung einstimmig sein.
- Bei Entscheidungen über die Förderung von Vereinsmitgliedern haben die Nutznießer kein Stimmrecht.
Diese Festlegung gilt nur für die Beschlussfassung im Innenverhältnis. Die Handlungsbefugnis des Vereins im Außenverhältnis, insbesondere die Verfügung für Vereinskonten, ist davon nicht betroffen.
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Finanzordnung gilt zeitlich unbegrenzt und kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Redaktionelle Änderungen sind hiervon nicht betroffen.